(1) Zweck der Gesellschaft ist die Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen dezentrale Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme sowie Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist. Die Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur umfasst insbesondere Prqjekte in den Bereichen Ausbau der Verteilnetze, Auf- und Ausbau einer Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität, Digitalisierung der Energiewirtschaft, Integration erneuerbarer Energien (insbesondere Smart Grid) und Förderung der Energieeffizienz (insbesondere Smart Home). Als vorgelagerten Schritt umfasst sie zudem den Erwerb von Verteilnetzen. Zweck der Gesellschaft ist des Weiteren die Erledigung von Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Verbesserung der Immobilieninfrastruktur kreislicher Einrichtungen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen des Gesellschaftszwecks die Planung und die Umsetzung von Projekten, die Errichtung und der Erwerb entsprechender Projektgesellschaften sowie deren Finanzierung allein oder unter Beteiligung kommunaler und energiewirtschaftlicher Partner, die Steuerung der Projektgesellschaften sowie die Erbringung kaufmännischer und technischer Management- leistungen für die Projektgesellschaften. Im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten sowie der Errichtung und dem Erwerb entsprechender Projektgesellschaften gehören auch die Begründung von Nutzungsrechten an Grundstücken und der Erwerb von Grundstücken zum Unternehmensgegenstand.
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