Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG i. V. mit § 57 Abs. 3 StBerG; insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung und die gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit. § 33 StBerG lautet im Wortlaut: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. § 57 Abs. 3 StBerG lautet im Wortlaut: Mit dem Beruf eines Steuerberaters oder eines Steuerbevollmächtigten sind insbesondere vereinbar 1. die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer; 2. eine freiberufliche Tätigkeit, die die Wahrnehmung fremder Interessen einschließlich der Beratung zum Gegenstand hat; 3. eine wirtschaftsberatende, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen; 4. die Tätigkeit eines Lehrers an wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten sowie Fachhochschulen; dies gilt nicht für Lehrer an staatlichen verwaltungsinternen Fachhochschulen mit Ausbildungsgängen für den öffentlichen Dienst; 5. eine freie schriftstellerische Tätigkeit sowie eine freie Vortrags- und Lehrtätigkeit. Die Gesellschaft kann im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen ihren Geschäftsbetrieb auf ähnliche und verwandte Gebiete ausdehnen und ist berechtigt, andere Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen; eine Beteiligung an anderen Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, im In- und Ausland unter ihrer oder anderer Firma Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Steuerberater, Bad Rappenau, Haydnstraße, Roland Bartl, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberatung, Steuerberechnung
Telefon
+49 7264 960120
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827