Erwerb, die Verwaltung, das Halten, die Entwicklung, und die Veräußerung von Gesellschaften und/oder Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, und die Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht ausschließlich, Dienstleistungen auf dem Gebiet Projektentwicklung, insbesondere im Bereich der Errichtung von Wohnimmobilien, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Aktivitäten. Hierunter fallen auch erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3a der Gewerbeordnung, nämlich - die Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, - die Vermittlung zum Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, - die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten dazu.
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