Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Die Bekanntmachungen werden mit Ausnahme des Jahresabschlusses in der Passauer Neuen Presse, Bayerwaldbote, veröffentlicht. Der Jahresabschluß wird im Organ des Verbandes Bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. München veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in der Passauer Neuen Presse, Bayerwaldbote, nicht zu erreichen, so werden sie im Organ des Verbandes Bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. München veröffentlicht, bis die Generalversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
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