Beschaffung von be- und verarbeitenden Baustoffen und Baumaterialien durch den Abbruch von Gebäuden und Renaturierung von Straßenflächen, Lagerung dieser Stoffe, deren Trennung und Aufbereitung in wieder verwertbare Baumaterialien und -stoffe, Vermarktung und Handel mit denselben. Die vorgenannten Baustoffe und Baumaterialien dürfen nur aus a) unbelastetem, sortenreinem Beton mit und ohne Armierung, b) unbelastetem Mauerwerk und Ziegelabbruch, c) unbelastetem, mineralischem und bitumenhaltigem Straßenaufbruch/Altasphalt, d) unbelastetem Altholz und e) Altmetall (im Zusammenhang) mit armierten Beton bestehen. Die Beschaffung der Baumaterialien- und -stoffe kann auch über Abhol- und Containerdienste erfolgen.
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