(1) Die Förderung von grundlagenbezogener und angewandter Forschung auf dem Gebiet der Forschungsfelder der Hightech Agenda Bayern, insbesondere aber nicht ausschließlich der Künstlichen Intelligenz, der CleanTech und des Quantencomputings, sowie der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und der Betrieb einer internationalen Forschungs- und Vernetzungsstätte für o.g. Forschungsfelder. (2) Zu diesem Zweck fördert die Gesellschaft 1. die Forschung in den Feldern der Hightech Agenda Bayern auf international anerkanntem Niveau, 2. die interdisziplinäre Forschungsdiskussion und Forschungskooperation mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, 3. den Forschungsnachwuchs durch dessen Einbeziehung in die internationale und in-terdisziplinäre Diskussion, 4. das Wirksamwerden von Forschungsentwicklungen durch den Transfer von neuen Forschungserkenntnissen in Wirtschaft und Gesellschaft einschließlich der Förderung von Unternehmensgründungen aus den erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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