Veranstaltung von Seminaren und Fortbildungen im In- und Ausland aus dem Themenbereich z.B. Steuern, Geld, Vermögen, Stiftungen, Finanzen, Recht, Onlinebusiness, Coaching allgemein, Digitalisierung, Politik und alle weiteren Themengebiete, die sich für einen Vortrag oder Seminare eignen. Die Gesellschaft darf auch Events rund um solche Seminare und Veranstaltungen organisieren. Zusätzlich darf die Gesellschaft Kunden und Teilnehmer dauerhaft betreuen als Coach und Unternehmensberater. Da der Gesellschaft die persönliche Steuer- und Rechtsberatung untersagt ist, wird sie regelmäßig auf sogenannte Berufsträger als Redner bzw. Speaker zurückgreifen. Die Gesellschaft darf auch unter Nutzung aller Medien Inhalte publizieren und vermarkten. Alle weiteren Tätigkeiten, die den Gesellschaftszweck fördern können, sind ebenso erlaubt. Die Gesellschaft darf nicht nur ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen bewerben und vertreiben, sondern auch jegliches Marketing und Vertrieb für Dritte anbieten. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Tätigkeiten im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, auch zur Gründung und zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen.
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