Förderung von Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, 5, 6 und 7 der Abgabenordnung, insbesondere des sozialen und kulturellen Lebens in Heidelberg und Umgebung. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch ein Kurssystem, das sich an alle Bevölkerungsteile Heidelbergs und der Umgebung richtet, aber einen Fokus auf sozial benachteiligte und bildungsferner Kinder richten soll; den Betrieb einer Künstlerresidenz, die die lokale Kulturszene stärken und durch lokale und internationale Gäste bereichern soll, die Sanierung und den Unterhalt des Bau- und Kulturdenkmals "Villa Braunbehrens". Die Gesellschaft darf auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, um Einnahmen zur Finanzierung der voranstehenden Aktivitäten zu erwirtschaften, insbesondere durch den Betrieb einer Gastronomie, die durch Verpachtungseinnahmen oder in Eigenbetrieb die Verfolgung des Unternehmenszwecks nach Abs. 1 finanziell unterstützen soll, die Vermietung von Räumlichkeiten welche die Verfolgung des Unternehmenszwecks nach Abs. 1 finanziell unterstützen soll. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes mittelbar oder unmittelbar dienen.
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