Förderung und Betreuung behinderter Personen im Arbeitsalter, bei denen Anstaltsbedürftigkeit nicht vorliegt, die aber nicht in den allgemeinen Ausbildungsstätten gefördert werden können und nicht in der Lage sind, einer beruflichen Arbeit oder Tätigkeit unter den üblichen Anforderungen nachzugehen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt durch Anregung, Förderung und Durchführung aller Maßnahmen, die aufgrund wissenschaftlicher, insbesondere psychologischer, psychiatrischer, heil- und sozialpädagogischer Erkenntnisse geeignet sind, den in Absatz 1 bezeichneten Personenkreis in das Arbeitsleben und damit in die Gesellschaft einzugliedern. Gegenstand der Gesellschaft ist nach Maßgabe der 3. Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung-SchwbG- SchwbWV) der Betrieb von Werkstätten mit wettbewerbsgeschützten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Behinderung eingerichteten Arbeitsplätzen für die in Absatz 1 bezeichneten Personen. Ferner, die Schaffung und Unterhaltung von Wohn- und Unterbringungsmöglichkeiten für die in Abs. 1 genannten Personen, insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Wohnheimen für diesen Personenkreis.
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