1. a) der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien aller Art, sämtlichst im eigenen Namen und für eigene Rechnung, b) der Einbau genormter Baufertigteile, die nicht handwerkspflichtige Instandsetzung und Renovierung sowie ein nicht handwerkspflichtiger Reinigungsservice für Immobilien aller Art, c) der Handel mit Wertpapieren, Kryptowährungen (Bitcoin) und Edelmetallen, die nicht der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz unterliegen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, d) der Handel mit Baustoffen sowie der Import und Export von Waren aller Art. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Teile des Unternehmens auf Tochtergesellschaften ausgliedern.
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