2.1 Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne des § 234 Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB"). 2.2 Die Gesellschaft hat die Aufgabe, direkt oder indirekt: 2.2.1 Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, 2.2.2 Grundstücke im Zustand der Bebauung, 2.2.3. unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung nach Maßgabe der Ziffer 2.2.1 bestimmt und geeignet sind, 2.2.4 Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegen-stände des Immobilien-Spezialsondervermögens Manage to Core-Fonds erforderlich sind, in Übereinstimmung mit § 231 (1) und (3) KAGB zu erwerben, zu halten und langfristig zu vermieten. Die Gesellschaft kann die Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder zweckmäßig sind, selbst vornehmen oder durch Dritte übernehmen lassen. 2.3 Der Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 235 (1) Nr. 1 KAGB auf den Zweck beschränkt, welchen die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, eine externe AIF-Verwaltungsgesellschaft nach dem KAGB, für das Immobilien-Spezialsondervermögen Manage to Core-Fonds in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Anlagebedingungen, den Besonderen Anlagebedingungen, der jeweiligen Anlegervereinbarung sowie dem KAGB ausüben darf.
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