Die Mitarbeiteroptionen sind den Berechtigten zur Umsetzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gesellschaft anzubieten. (1) Bezugsberechtigung, Aufteilung der Bezugsrechte: Es ist beabsichtigt, dass bis zu 60% der Mitarbeiteroptionen auf Mitglieder der Geschäftsführungen der Berliner Effektengesellschaft AG und verbundener Gesellschaften und bis zu 40% auf Arbeitnehmer der Berliner Effektengesellschaft AG und verbundener Gesellschaften entfallen sollen. Fällt ein Berechtigter gleichzeitig unter mehrere der genannten Personenkreise, erhält er zur Vermeidung einer Doppelvergütung nur für eine Tätigkeit Mitarbeiteroptionen. Der Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang des Rechts, Mitarbeiteroptionen zu erwerben, werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, durch den Aufsichtsrat festgelegt. (2) Bezugsrecht, bedingtes.
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