Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 1 Nr. 7 AO) sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 1 Nr. 9 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Berufstrainingszentrums für psychisch behinderte Menschen und Menschen nach psychischen Erkrankungen und damit in Verbindung stehende bzw. das Berufstrainingszentrum ergänzende Projekte. Psychisch behinderte Menschen und Menschen nach psychischen Erkrankungen leiden unter vielfältigen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft. Das Berufstrainingszentrum will mit seinen Angeboten die Auswirkungen der Erkrankungen und die Leiden der betroffenen Menschen mildern und eine bessere Inklusion und Teilhabe, insbesondere am Arbeitsleben, erreichen.
Unterricht & Erziehung
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