Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie die Errichtung oder die Modernisierung von Wohnungen oder Gebäuden.Die Genossenschaft kann Erbbaurechte vergeben,Nutzungsverträge abschließen und Wohnungen bewirtschaften.Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen wie Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Bei der Bewirtschaftung der Wohungen werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. Die Genossenschaft erhebt für die Überlassung des Wohnraums angemessene Nutzungsentgelte, die eine Kosten-und Aufwandsdeckung sowie die ausreichende Berücksichtigung der Gesamtrentabilität der Genossenschaft gewährleisten. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig,wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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Grundstückswesen und Wohnungswesen
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