(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) des Wohlfahrtswesens, b) der Hilfe für Menschen mit Behinderung, c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und d) von Kunst und Kultur. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Bekämpfung von Armut, in dem erfolgreiche Lösungsansätze in andere Regionen übertragen werden. b) Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte zur Armutsbekämpfung. c) Gemeinwesenarbeit in Quartieren welche von Armut betroffen sind. d) Sozialpädagogische Einzelhilfe, Coaching und Beratung. e) Workshops, Seminare und Veranstaltungen zur Unternehmensgründung für Menschen die von Armut betroffen sind und Menschen die nachhaltig gründen wollen. f) Vermittlung zu professionellen Hilfeleistungen und bürgerlich Engagierten. g) Bildungsarbeit durch Wissensvermittlung wie Schulungen, Coaching, Supervision und kreative Bildungsprojekte in den Bereichen soziale Kompetenz und sozialpädagogische Beratung. Zielgruppen sind dabei sowohl Fachkräfte in der Sozialwirtschaft und Bürgerlich Engagierte sowie deren Zielgruppen. h) Netzwerkarbeit und Kooperation mit sozialen Akteur*innen und bürgerlich Engagierten zur Initiierung und Umsetzung sozialer Projekte. i) Organisation von einem Musikstipendium für Menschen mit geringen Einkommen und/oder Behinderung. j) Musische, kulturelle und soziokulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen, Foto-, Film-, Musik-, Tanz- und Literaturprojekte.
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