1. Die Gesellschaft stellt den Zusammenschluß der deutschen Galopp-Rennvereine der Klasse A gemäß den Bestimmungen der Rennordnung dar. 2. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, die übergeordneten gemeinsamen Interessen der Rennvereine gegenüber Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie allen anderen Vereinigungen des deutschen Galopprennsports und allen am Rennsport Beteiligten wahrzunehmen und zu vertreten. Ihr obliegt es, übergeordnete gemeinsame Aufgaben der Rennvereine zu koordinieren und neue Konzepte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation aller Rennvereine zu entwickeln oder an solchen Konzepten mitzuarbeiten. 3. Alle Tätigkeiten der Gesellschaft sind diesem Zweck unterworfen. Dabei ist die Satzung des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. in Köln ebenso zu beachten wie die rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit der einzelnen Rennvereine. 4. Mit Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit ihrer Gesellschafter ist die Gesellschaft auf solche Tätigkeiten beschränkt, die nicht zu einem Verlust der Gemeinnützigkeit der Gesellschafter führen. 5. Gegenstand des Unternehmens sind alle mit dem Galopprennsport zusammenhängenden Rechts-, Handels- und Dienstleistungsgeschäfte. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Zielsetzung berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
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