1. Konzipierung, Organisation und Durchführung im In- und Ausland von a) Sprachkursen aller Art, b) Maßnahmen für berufliche Bildung, Weiterbildung und Qualifizierungen, c) Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, d) Maßnahmen gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), e) Sprach-, Bildungs- und Qualifizierungsprojekten aller Art 2. Durchführung von Seminaren, Aus- und Fortbildungen im In- und Ausland 3. Errichtung und Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen im In- und Ausland sowie 4. Organisation, Koordination und Beschaffung von Übernachtungs- und Bewirtschaftungsmöglichen von Teilnehmern von Kursen, Bildungsmaßnahmen, Aus- und Fortbildungen sowie Projekten. 5. Für Auslangsgeschäfte dürfen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) gegründet werden, Firmenbeteiligungen eingegangen werden, Geschäftsanteile an ausländische Firmen übernommen werden, Tochtergesellschaften sowie neue eigene Kapitalgesellschaften gegründet werden, und zwar auch außer den in den Ziffern 1-4 beschriebenen Geschäftsbereichen. 6. Erfolgbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in Versicherungspflichtige Beschäftigungen nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 SGB III.
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