Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Förderung der Gleichberechtigung Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 18 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: Im Bereich der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO): Die Durchführung von Bildungsmaß- nahmen sowie Aufklärung, Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Kommentierungen und Ausbildungsmaterialien (gegebenenfalls gegen eine Schutzgebühr) in den Themenbereichen Politik, Militärgeschichte und Ethik, sowie Beteiligungsrechte aller Soldatinnen und Soldaten. Im Bereich der Förderung der Gleichberechtigung Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO): Die Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, insbesondere dem Coaching von Führungskräften in Unternehmen und anderen Organisationen (bspw. der Bundeswehr), mit dem Ziel, den Führungskräften Wissen und Methoden zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu vermitteln.
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