Förderung der Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle Maßnahmen fördern, die auf demokratischer Grundlage in freier, parteipolitisch ungebundener, religiös neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, ihre Stellung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu verstehen und sie durch soziale und kulturelle Bildungsarbeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben befähigen. Sie fördert die Erwachsenenbildung durch Politische, Berufliche und Allgemeine Bildung. Die Gesellschaft fördert die wissenschaftliche Forschung in der Weiterbildung. Die Gesellschaft fördert insbesondere finanziell und ideell den Verein Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN in Niedersachsen e. V. in seiner gemeinnützigen Arbeit, sowohl in der politischen, allgemeinen als auch beruflichen Erwachsenenbildung. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen, z. B. der Arbeitsverwaltung, Kommunen, Betrieben, anderen Bildungsträgern, etc. kooperieren. Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke auch dadurch, dass sie für die gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche Zwecke verfolgenden Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. e. V. Mittel beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Arbeit durch Öffentlichkeitsarbeit fördert und unterstützt. Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich soweit, insbesondere mit nach dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht kommenden Mitteln, an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz mit dem Schwerpunkt, Menschen, die durch Überschuldung in eine Lebenskrise geraten sind, Wege aus ihrer Notsituation aufzuzeigen, und sie bei notwendigen Entschuldungsmaßnahmen zu unterstützen. Ferner wirkt die Gesellschaft im Vorfeld der Überschuldung durch Schulungs- und Informationsangeboten präventiv. Die Gesellschaft übt eine umfassende Schuldner- und Insolvenzberatung für Privatpersonen, Selbständige und Gewerbebetriebe aus. Die Gesellschaft ist als geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zugelassen (nach den Vorschriften der Nds. AGInsO). Sofern die Ausführungsgesetze geändert werden, wird die Gesellschaft dafür Sorge tragen, den Gesetzesänderungen Genüge zu tragen. Wenn die Finanzierbarkeit gegeben ist, wird die Gesellschaft zusätzlich folgende Aufgaben anbieten: - präventive Schuldnerberatungen für Minderjährige und junge Erwachsene - präventive Wirtschaftsberatungen für ExistenzgründerInnen zur Vermeidung von Insolvenzen - Schulungen für SchuldnerberaterInnen und zukünftige SchuldnerberaterInnen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. 9. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die in § 2 Nr. 1 bis 7 benannt sind, verwandt werden.
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