Gesellschaftszweck und somit Gegenstand des Unternehmens im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist die Förderung des Jazz in Stuttgart im Interesse der Allgemeinheit. Die Förderung des Jazz in Stuttgart erfolgt insbesondere durch die Veranstaltung von Jazz-Konzerten und durch die Beteiligung an oder die Förderung von Jazz-Konzerten, die von Dritten veranstaltet werden. Dies erfolgt nicht in Gewinnerzielungsabsicht, die Gesellschaft ist vielmehr selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird die Gesellschaft nur dann und insoweit unterhalten als diese als nach der Abgabenordnung anerkannte Zweckbetriebe der unmittelbaren Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks eingesetzt werden.
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