1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung. 2. Die Förderung der Wissenschaft und Forschung erfolgt in dem Bereich der Blockchain-Technologie. Bei Blockchains handelt es sich um digitale, fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet werden. Die Blockchain-Technologie liegt vielen Cryptowährungen oder Smart-Contracts-Systemen zugrunde, der Umfang der potentiellen Anwendung wird zurzeit erst wissenschaftlich erschlossen. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. die eigenständige Forschung im Bereich der Blockchain-Technologie und die Veröffentlichung der Ergebnisse; b. die Einwerbung von Spenden und Fördergeldern zur aktiven personellen und materiellen Unterstützung wissenschaftlicher Projekte im Bereich der Blockchain-Technologie. Die personelle Unterstützung erfolgt durch aktive Beratung und/oder Zurverfügungstellung von eigenem Personal zu Gunsten externer wissenschaftlicher Projekte; c. die Entwicklung des allgemeinen Verständnisses für die Blockchaintechnologie durch die Vergabe von Stipendien, den Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerkes zur Dissemination erworbener, entwickelter und aufgebauter Erkenntnisse und Expertise in die gesamte Gesellschaft (u.a. Politik, Unternehmen, Medien) sowie die Teilnahme an und Veranstaltung von Vorträgen, Konferenzen und Tagungen. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung; d. die Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen für die Allgemeinheit, insbesondere Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 4. Artverwandte Tätigkeiten, die der gleichen Zweckverwirklichung dienen, sind ausdrücklich von den Zwecken der Gesellschaft umfasst. 5. Die Gesellschaft darf zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten Zuwendungen Dritter und der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen und alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Wissenschaft & Forschung
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