(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und Förderung des Sports, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht a) im Bereich der Pflege und Förderung des Sports insbesondere durch Förderung der körperlichen Ertüchtigung von Amateursportlern jeden Alters sowie Schülern und Jugendlichen durch Anleitung zur Sportausübung und Erhöhung der sportlichen Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Bereitstellung von Trainingsmöglichkeiten auf dem Gelände eines Sportcamps und dessen Umgebung, das aus Sportplätzen und -hallen, Schulungsräumen, Unterkünften und Speisesälen besteht, insbesondere durch den Betrieb eines solchen Sportcamps in Inzell. b) im Bereich der Pflege und Jugendfürsorge insbesondere durch die Bereitstellung von jugendgerechten Unterbringungsmöglichkeiten in Mehrbettzimmern (Jugendherberge) in Verbindung mit einem breiten Infrastrukturangebot an Sportstätten und von pädagogischen Angeboten zur Förderung der Bewegung, der Teambildung bzw. des Sozialverhaltens und der Kreativität von Kindern und Jugendlichen, c) im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung insbesondere durch die Abhaltung von Sportunterricht im Rahmen von geregelten Sportstunden, ein- und mehrtägigen Sportkursen und Workshops nach einem durchgängigen sportpädagogischen Konzept für Schüler und Studenten, insbesondere für ganze Schulklassen, sowie auch für Amateursportler, Senioren und Familien zur Anleitung in der Ausübung des Sports, dies sowohl hinsichtlich der Breitensportarten als auch hinsichtlich der Gesundheitsförderung durch gezielte Sportausübung, sowie durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von in Sportvereinen tätigen Übungsleitern und Trainern. (4) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch erreichen, dass sie durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Gesellschaften für die Verfolgung der in vorstehendem Abs. 3 lit. a - c genannten Zwecke zusammenarbeitet und gemeinschaftlich diese steuerbegünstigten Zwecke verwirklicht (vgl. § 57 Abs. 3 AO). Die genannten anderen Gesellschaften sind - abschließend - der Bayerische Landes-Sportverband e. V. und seine ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften, an denen der Bayerische Landes-Sportverband e. V. mit Mehrheit beteiligt ist. Die Kooperation kann durch Überlassung von Räumlichkeiten sowie durch Dienstleistungen, Verwaltungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Werbung für die Zweckbetriebe, Buchführungsleistungen oder die Überlassung von Personal erfolgen, weiterhin durch die Durchführung gemeinsamer Sport- und Fortbildungsveranstaltungen sowie von Lehrgängen.
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