Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und der Bildung. Zweck der Körperschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Klimaschutzaktivitäten, z.B. die Implementierung und Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung von Mangrovenwäldern in Zusammenarbeit mit an Nachhaltigkeit orientierten Küstengemeinden zur Unterstützung der 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Ozeanpolitik der UNO, die Durchführung von Veranstaltungen und Schaffung von Plattformen im Bereich des Meeres-, Klima- und Naturschutzes sowie der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die Durchführung von Kongressen, Diskussionsforen, Vorträgen, Bildungsprojekten und öffentlichen Events, angelegt als Dialog zwischen in der akademischen Forschung und Berufsausübung stehenden Personen einerseits und Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Medien andererseits, die Beratung und Unterstützung von Institutionen des Natur-, Meeres- und Klimaschutzes sowie von Unternehmen im Bereich nachhaltiger Verwertung natürlicher Ressourcen sowie schließlich den Aufbau eines sozialen Netzwerks zur gegenseitigen Hilfeleistung in Fragen des Natur-, Meeres- und Klimaschutzes sowie der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und Verdeutlichung der hiermit entstehenden Probleme zur Aktivierung einer breiten Öffentlichkeit, um den Missständen entgegen zu wirken. Die Gesellschaft erstrebt die Einführung von Bitcoins bzw. Blockchain-Technologie-basierte digitale Token zur nachhaltigen Finanzierung insbesondere vielfältiger Projekte zur Förderung der 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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