Stadtmarketing. Dazu gehören insbesondere Standortmarketing, Stadtwerbung, Touristik, Veranstaltungsmanagement und Zentrenmanagement sowie alle mit den genannten Bereichen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. (3) Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere - das Image der Stadt Bochum durch gezieltes Werben mit ihren Stärken verbessern und festigen; - durch intensive Zusammenarbeit und Abstimmung mit den im Veranstaltungs- und Tourismusbereich vorhandenen Akteuren in Bochum und der Region das Angebot der Stadt besser vermarkten; - im Rahmen des Stadtmarketing die Stadt besser positionieren, um Investoren, Unternehmen, Besucher, Kunden und Kaufkraft für Bochum zu gewinnen und an den Standort zu binden; - die Akquisition neuer Gesellschafter mit allen unternehmerischen Möglichkeiten betreiben, um mittels der in der Präambel ausgedrückten Kooperation den Prozess einer Optimierung des Stadtmarketing voran zu treiben; - Sponsoren für die Zwecke der Gesellschaft zu gewinnen. Diesen können gesondert Informations- und auch Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Die Rechte und Pflichten werden einzelvertraglich geregelt (vgl. auch das Zustimmungserfordernis gemäß § 13 Abs. 15 Ziff. 8).
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