Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs, 2 Nr. 7 AO). Dieser Gegenstand wird verwirklicht insbesondere durch: - Aufbau und Betrieb eines außeruniversitären und interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsinstituts auf dem Gebiet der Stadt Bochum; - Aufbau und die Bereitstellung von Wissen und Infrastruktur, um anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Beteiligung von Hochschulen und Unternehmen durchzuführen; - Förderung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die regionale Wirtschaft; - Begleitung von technologieorientierten Unternehmensgründungen im Umfeld des Instituts.
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