Im öffentlichen Interesse (insbesondere: Sicherung und Förderung der kulturellen Betreuung der Einwohner und Stärkung des Standortes Bonn) stehende Betrieb von Einrichtungen und Veranstaltungsstätten im ehemaligen Re-gierungsviertel Bonn für eigene oder fremde Rechnung. Dies umfasst den Betrieb des ehemaligen Plenarsaals des Deutschen Bundestages, des sog. Wasserwerks und des sog. Pumpenhauses einschließlich des Parkplatzes Charles-de-Gaulle-Straße, sowie den Be-trieb des gemäß Grundsatzvereinbarung vom 27. Februar 2002 (abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesstadt Bonn) neu zu errichtenden internationalen Tagungs- und Kongresszentrums Bonn, das u. a. von den Vereinten Nationen für Tagungen, Kongresse und Versammlungen genutzt werden soll, einschließlich des angrenzenden Parkhauses sowie darüber hinaus den Betrieb der Beethovenhalle Bonn, jeweils im Wege der zeitweisen oder dauerhaften entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsüberlassung in Teilen oder als Gesamtheit. Bei dem Betrieb dieser Veranstaltungsstätten ist einer an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen.
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