Gewerbliche Büroräume anmieten und diese dann eingerichtet weiterzuvermieten. Die Weitervermietung von gemieteten gewerblichen Büroräumen als Untermieter ist nicht erlaubnispflichtig. Das Angebot von Mitgliedschaften und Serviceleistungen für Mitglieder und Mieter, Dritte, insbesondere in den Bereichen Coworking, Marketing, Events, Sponsoring und IT Dienstleistungen jeglicher Art, sowie der Betrieb einer Internetplattform. Ferner, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften. Außerdem die Finanzierung, Übernahme des zentralen Einkaufs, der Buchhaltung, Lagerhaltung, Marketing, Personalverwaltung und Schulung der Mitarbeiter der Gruppengesellschaften.
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