Tätigkeit als gemäß § 44 Abs. 1 KAGB registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Spezial-AIF im Sinne des § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch verwaltet, insbesondere die Konzeption, der Aufbau sowie die Geschäftsführung und / oder Beratung von Fondsgesellschaften, die Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Anlagen an Unternehmen im In- und Ausland tätigen sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand mittelbar oder unmittelbar beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder pachten, diese vertreten und deren Geschäfte führen, oder diese beraten. Beteiligungen können auch an Fondsgesellschaften getätigt werden, deren Geschäfte die Gesellschaft führt. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis unter dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Kreditwesengesetz bedürfen.
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