Für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Dies umfasst unternehmensberatende und treuhänderische Tätigkeiten, nicht aber rechtsberatende Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Steuerberatung und/oder Wirtschaftsprüfung stehen. Gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Wirtschaftsprüferordnung, insbesondere Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Soweit nicht gegen die Bestimmungen der Wirtschaftsprüferordnung oder des Steuerberatungsgesetzes verstoßen wird, darf die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen auch in Form von Niederlassungen und Tochterunternehmungen errichten;sie darf bestehende erwerben oder sich an diesen beteiligen. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.
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