1. Die Förderung der Bildung, Wissenschaft und Forschung, des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Sinne von § 52 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Förderung von Bürgerbeteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen durch Schaffung einer Plattform, die Bürgern und Experten ein Forum bietet, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze für politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sowie Herausforderungen zu diskutieren, zu erarbeiten und in die gesellschaftliche und politische Diskussion einzubringen. Dies schließt die notwendige Öffentlichkeitsarbeit ein, um die Lösungsansätze in den Medien zu diskutieren und in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. b) Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Förderung von Bürgerbeteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen im Sinne des Gesellschaftszwecks unter § 3 Nr. 1. und 2. a) dieses Gesellschaftsvertrags unter Beachtung des § 58 Nr. 1 AO. Mit den beschafften Geld- und Sachmitteln werden Projekte der Gesellschaft zur Förderung der Bildung, Wissenschaft und Forschung, des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Sinne von § 52 AO sowie zur Förderung der Bürgerbeteiligung unter § 3 Nr. 2a gefördert, wie z.B. Organisation und Durchführung von Diskussionsforen und Bürgerversammlungen zur Förderung des Austauschs zwischen Politikern, Bürgern und Wissenschaftlern. c) Durchführung von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Nutzung von Informationstechnologien sowie Förderung wissenschaftlicher Vorhaben im Sinne des Gesellschaftszwecks unter 1. und 2. a). d) Finanzielle Förderung von gemeinnützigen Organisationen, die die Förderung der Bildung, Wissenschaft und Forschung, des demokratischen Staatswesen sowie des bürgerschaftlichen Engagements zum Zweck haben. e) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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