1. Immobilien-Gesellschaft im Sinne von § 234 Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB"). Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Brahmerva GmbH & Co. KG oder einer anderen Immobilien-Gesellschaft im Sinne des § 234 Kapitalanlagegesetzbuch. 2. Das unmittelbare Halten von Immobilien, die Beteiligung an anderen Immobilien-Gesellschaften oder die Übernahme der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen als der vorgenannten Kommanditgesellschaft ist nicht zulässig. Auch sonstige Tätigkeiten sind - mit Ausnahme der Verwaltung des eigenen Vermögens - ausgeschlossen. Insbesondere ist der Gesellschaft die Aufnahme von Fremdkapital, das Gewähren von Darlehen, das Gewähren von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. 3. Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die der Erreichung ihres vorstehend beschriebenen Zweckes förderlich sind, soweit diese nach dem KAGB und den jeweiligen Anlagebedingungen des AIF-Spezial-Sondervermögens für Immobilien-Gesellschaften zulässig sind.
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