Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Vermittlung von Darlehen, die von lizenzierten Kreditinstituten gewährt werden, Vermittlung von Immobilien bzw. Grundstücken, Vermittlung von unternehmerischen Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr 1, 1 a und 2 KWG bzw. in Bezug auf Anteile(n) an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der § 96-111 a des lnvestmentgesetzes ausgegeben werden und/ oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem lnvestmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des lnvestitionsgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden nicht vermittelt. Ferner Seminartätigkeit, Kundenakquisition, Kundenverwaltung, Büromanagement. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erwerben und zu verwalten. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.
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