Unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung des passiven Netzes der passiven Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Gebiet ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft in eigene Infrastruktur investieren. Sie kann die Nutzungs-rechte für Breitband - Telekommunikationsdienste (Telefonie, Internet, TV) gegen Entgelt an einen oder mehrere Netzbetreiber im Rahmen eines Pachtvertrages vergeben. Die Gesellschaft hat weiterhin die Aufgabe, die Realisierung des Breitbandnetzes zu überwachen und zu steuern. In jedem Fall hat sie sich Mitwirkungsrechte bei wesentlichen be-trieblichen Entscheidungen vorzubehalten. Die Gesellschaft hat sich Rechte im Bereich des Vertriebs und des Marketings vorzubehalten.
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