Daseinsvorsorgeaufgabe des Schaffens der Voraussetzungen für eine Grundversorgung in allen 32 Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und daran angrenzenden Regionen mit einem Breitbandkabel von 50 Mbit/s symmetrisch. Dabei soll ein landkreisweites Netz mit zwei Anschlüssen in allen Ortsteilen als Hochgeschwindigkeitsnetz (Backbone) errichtet werden. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört dabei sowohl die Anmietung entsprechender Leitungen als auch die Errichtung erforderlicher Leitungsverbindungen zur Überlassung des gesamten Backbones an einen Betreiber, dem diese zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft erfüllt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102 ff GemO Baden-Württemberg und beachtet die dort genannten Grundsätze.
Leitungsbau
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