Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Kinder- und Jugendhilfe durch die Tagesbetreuung von Kindern, die frühkindliche Erziehung und die Familienbildung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: den Aufbau und das Betreiben von Kindertagesstätten und die Durchführung von dafür erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, die Umsetzung von Projekten der frühkindlichen Erziehung (Lernwerkstätten, Eltern-Kind-Spielgruppen, usw.), die Durchführung von Aktivitäten der Familienbildung (Familienzentren, Elternkurse usw.), die Durchführung von Kinderreisen und Ferienaktivitäten, die Durchführung von stadtteilorientierten Kooperationsprojekten zur Umsetzung der Satzungszwecke (z.B. Vorhaben zur Erleichterung des Übergangs von Kita zur Grundschule, generationsübergreifende Begegnungen, Lesepatenschaften usw.) die Qualifizierung, Ausbildung und Fortbildung im Zweckbereich.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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