1. Tätigkeit als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO), 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss a) von Verträgen über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO), b) von Darlehensverträgen - mit Ausnahme von Verträgen i.S.d. § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO - (§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO), 3. Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen i.S.d. § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen i.S.d. § 506 BGB und die Beratung Dritter zu solchen Verträgen (§ 34i Abs. 1 GewO) sowie 4. Beratung und Vermittlung von Investmentfonds/ETF über die Bank für Vermögen AG (Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WplG und Anlage-Vermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG).
Versicherungsmakler
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