Planung einer Photovoltaik Freiflächenanlagen mit modernen und leistungsfähigen Modulen bis zum Stadium der Baureife; der Abschluss sämtlicher hierfür erforderlicher Verträge und die Inhaberschaft sämtlicher Projektrechte (Projektentwicklungsvertrag, Nutzungsverträge, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Dienstbarkeiten, Gestattungen usw.); die Errichtung der PVA einschließlich der Nebenanlagen wie Kabeltrassen, Wege, Zäune, Generatoren, Wechselrichter, etc. selbst oder durch Dritte; die Herstellung der Finanzierungsreife (Auszahlung der Kreditmittel für die Projektfinanzierung) durch Verhandlungen mit Banken oder anderen Kreditgebern und Abschluss entsprechender Kredit- bzw. Darlehensverträge, etc. selbst oder durch Dritte; die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung nach dem EEG; der Betrieb der errichteten PVA und die Einspeisung des von diesen erzeugten Stromes in das Netz der allgemeinen Versorgung mit dem Ziel der Leistung eines Beitrags zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung durch Energieerzeugungsunternehmen mit kommunaler Beteiligung; der Verkauf des erzeugten Stromes; der Betrieb einer Kabeltrasse, von Wegen und sonstiger Infrastruktur; falls erforderlich, der Betrieb eines Umspannwerkes.
Energieversorgung
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