Entsorgung, das Einsammeln, das Befördern, das Lagern, der Handel sowie die Behandlung von Abfällen und Wertstoffen. Die Leistungen werden sowohl für gewerbliche, als auch private und kommunale Kunden erbracht und schließen die Gestellung geeigneter Behälter sowie deren Transport mit ein. Ferner werden, insbesondere für Industrieunternehmen, individuelle Entsorgungskonzepte erarbeitet und Beratungsleistungen angeboten. Die Gesellschaft ist berechtigt bei anderen Unternehmen die Funktion als "Externer Abfallbeauftragter" gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen zu überlassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens-, Kooperations- und lnteressengemeinschaftsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen. Mit der "Bühler Entsorgung Betriebs GmbH", künftig "Bühler Entsorgung GmbH", Bopfingen.
Entsorgungsbetriebe
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