Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen. Dies umfasst die Planung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen sowie die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren zur wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) als Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2017 mit dem Ziel einen entsprechenden Zuschlag zu erlangen, der den zu errichtenden Anlagen zugeordnet werden soll. Sofern ein solcher Zuschlag erlangt wird, ist ferner die für die Windenergieanlagen erforderliche Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erlangen. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, welche der Erreichung dieses Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen; sie kann insbesondere auch bestehende Geschäft gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen in beliebiger Form beteiligen.
Energieversorgung
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