Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder oder die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Der Gegenstand der Genossenschaft ist eine sichere, ökologisch und sozial verantwortbare sowie finanziell tragfähige Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft selbst bestimmtes und gemeinschaftliches Wohnen und sichert die Möglichkeit auf Erhalt des eigenen Wohnbereichs und -umfelds. Die Genossenschaft kann Grundstücke, Gebäude und Räume in allen Rechts- und Nutzungsformen mieten, vermieten, verpachten, bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastuktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewebebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann landwirtschaftliche Flächen pachten oder verpachten, bewirtschaften, erwerben, veräußern und betreuen, wenn dies das Ziel der Genossenschaft unterstützt, die Region zu beleben und Mitglieder darin fördert, sich dauerhaft niederzulassen.
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Interessengemeinschaften
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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