1. Ziel der Gesellschaft ist es, die beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe Schwarzer Menschen, Afrodeutscher, Menschen afrikanischer Abstammung, Indigener und People of Color (BIPoC) zu fördern und nachhaltig zu stärken sowie ihre berufliche Selbstständigkeit und ihr Unternehmertum zu fördern und zu stärken, die Vielfalt in Unternehmen zu fördern sowie die allgemeine Sichtbarkeit der Zielgruppe in der deutschen Gesellschaft. 2. Zweck der Gesellschaft ist a) die Jugendhilfe; b) die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; d) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) ein an die Allgemeinheit gerichtetes Bildungs-, Weiterbildungs- und Vernetzungsangebot (Workshops, Vorträge, Seminare, Mentoring, Schulungen, Informations- und Vernetzungsveranstaltungen und Gesprächskreise sowie der Betrieb einer Online-Plattform zum Abruf der Angebote) für Jugendliche und Erwachsene zu Fragen des Übergangs von der schulischen und universitären Ausbildung in die Arbeitswelt. Im Vordergrund steht das Fördern der beruflichen Selbständigkeit und des beruflichen Selbstvertrauens im Rahmen der beruflichen (wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei geht es um das Verstehen und Anwenden von bewährten Konzepten und die selbstständige Entwicklung eigener Ideen und Vorgehensweisen. Im Rahmen der öffentlichen Events soll relevantes Grundlagenwissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens vermittelt sowie außerfachliche und fachübergreifende Kompetenzen (Soft Skills) erlangt werden. b) die Durchführung von Schulungen, Workshops, Bildungsreisen, Austauschprogrammen und andere Veranstaltungen insbesondere im globalen Süden zur Stärkung der Eigenverantwortung von Regionen und Gemeinden. Ziel ist es, die beruflichen Perspektiven junger Menschen in Europa durch die Vernetzung mit Organisationen im Globalen Süden zu erweitern. Dabei soll der Wissenstransfer zu Organisationen des globalen Südens zu Themen wie neue Technologien, nachhaltige Nutzung begrenzter Ressourcen und soziale Gerechtigkeit ausgebaut werden. c) die Durchführung von empirischer Forschung mit gesellschaftspolitischem Fokus auf die soziale und wirtschaftliche Chancengleichheit von benachteiligten Menschen in der Deutschen Gesellschaft sowie durch die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse dieser Arbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, Erkenntnisse über die Lebensrealitäten bestimmter benachteiligter Gruppen in unserer Gesellschaft zu gewinnen, die nicht oder nur selten Gegenstand der Forschung sind. d) Aufklärungsarbeit gegenüber staatlichen und privaten Organisationen zum Thema Chancengleichheit von Frauen und Menschen mit Migrationsbiografie, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Bereitstellung von Informationsformaten, die Veranstaltung von Konferenzen, Fachvorträgen, Messeauftritten, Summit- und Netzwerkveranstaltungen; e) mittelbar für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). 4.Die Gesellschaft wird ermächtigt, die Verleihung eines Preises in Form eines vorhabenbegleitenden Stipendiums zur Förderung der beruflichen Selbstständigkeit innerhalb der Zielgruppe, die im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehen, vorzusehen. Die Einzelheiten der Preisvergabe, insbesondere die Voraussetzungen der Vergabe, das Ausschreibungs- und Verleihungsverfahren sowie eine Dotierung und die Zusammensetzung der über die Vergabe entscheidenden Jury, regelt die Gesellschafterversammlung durch Beschluss. Der Preis wird in Form eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft organisiert und verliehen.
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