1. der Betrieb eines neu zu errichtenden Gründerzentrums zur Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur im Wirtschaftsraum Schwandorf. Die Gesellschaft initiiert und unterstützt zukunftsorientierte Unternehmensgründungen, die Diversifikation der vorhandenen Industrie und des Dienstleistungsgewerbes sowie den Technologietransfer im Wirtschaftsraum Schwandorf. Die Interessen des Landkreises Schwandorf und der Stadt Schwandorf und der Gemeinde Wackersdorf sind dabei von gleichem Rang und Gewicht. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, bebaute und unbebaute Grundstücke anzukaufen, anzupachten bzw. anzumieten, zu bebauen, zu verpachten bzw. zu vermieten, sowie Objekte zu verwalten und zentrale Bürodienstleistungen zur Verfügung zu stellen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. 4. Der beschriebene Unternehmensgegenstand sowie alle Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft sind an die kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere an die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks gebunden.
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