(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe; b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; d) der Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen e) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. (4) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Schulungen, Exkursionen und Bildungsformate mit und für Menschen (zum Beispiel Homeschooling an jeglichen Bildungsinstitutionen); - Beschaffung von Hardware und Software aus Computerspenden Dritter, sowie deren Aufbereitung und Weitergabe an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sowie durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln für die Förderung dieser Zwecke. - die Entwicklung und den Betrieb von gemeinnützigen Softwareprogrammen, welche der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; - die Integration des passiven Humankapitals, also von Personen die z.B. durch familiäre Fürsorgearbeit, Verrentung oder physische Einschränkungen besonders von niedrigschwelligen Angeboten des öffentlichen Lebens zur sozialen Reintegration profitieren, also auch z.B. Angebote, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Rückkehr in den Beruf fördern und erleichtern; - Ausbau des digitalen Mindsets als Chancengeber und Unterstützer in gemeinnützigen Einrichtungen, Einrichtungen bürgerlichem Engagements, Bildungs-, Alten- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Unterstützung und optimierten Erfüllung von deren Gesellschaftszweck. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zweckes nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer gemeinnützigen Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden. Schreibweise des Vornamens von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen, nun.
Softwarehäuser
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827