Förderung von Sport, insbesondere im Bereich Behinderten- und Rehasport (Zweck i. S. des § 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Pflege und Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssportes für Menschen mit Behinderung und für Menschen, welche von Behinderung bedroht sind; Durchführung von Sportkursen im Rehasport-Bereich für Erwachsene und Kinder in allen medizinischen Bereichen z.B. Orthopädie, innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie etc.; Information der Öffentlichkeit über Sinn, Zweck und Möglichkeiten des Rehasportes; Entwicklung, Festlegung und Durchführung von Aus- und Forbildungesmaßnahmen für Übungsleiter/Trainer im Bereich Rehasport; Organisation, Unterstützung, Vermittlung, Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung; Förderung wissenschaftlicher Betätigungen im Bereich Rehasport, z.B. durch Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken und Universitäten; Kooperationen mit allen relevanten Organisationen, z.B. Berufs- und Fachverbänden, Sozialversicherungsträgern sowie Ministerien.
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