1. Die Verwaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere deren Vermietung, Verpachtung und umfassenden kaufmännischen Verwaltung. Die Gesellschaft wird insbesondere die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) bei der Gründung von Kommanditgesellschaften, deren Zweck die Vermietung und Verpachtung von Immobilien jeder Art sind (Fondgesellschaften), übernehmen. Ferner, die umfassende, insbesondere kaufmännische Verwaltung von Gesellschaften jeder Art. Hierzu gehört auch die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen jeder Art gegen Entgelt. Die Gesellschaft darf hiermit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen sowie sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. 2. Die Gesellschaft darf die vorstehenden Tätigkeiten auch durch ihre Gesellschafter sowie durch verbundene und Beteiligungsunternehmen wahrnehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 3. Die Gesellschaft kann Unternehmens-, Kooperations- und Interessengemeinschaftsverträge abschließen.
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