(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung. (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens -die Förderung der betrieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere in den Bereichen Handel, Dienstleistung und Gewerbe, -die Qualifizierung von Auszubildenden, Mitarbeitern, Führungskräften sowie von Unternehmern, -die Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene, -die Unterstützung des vermittlerischen Handelns der Agentur für Arbeit, der Kommunen sowie der hierfür nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Institutionen gemäß den individuellen Erfordernissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Beauftragung, -die Förderung von benachteiligten Personengruppen im Sinne der Sozialgesetzgebung, - die Bereitstellung eines branchenübergreifenden allgemeinen Bildungsangebots für alle Interessierten. insbesondere auch für Senioren. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Unterricht & Erziehung
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