Betrieb von Gesundheit-, Sport-, Freizeit- und Fitnessanlagen. Der Betrieb beinhaltet die Durchführung von Sport-, Bewegungs-, Spiel, Entspannungs-, Gesundheits- und Wellnessangeboten, insbesondere Fitness- und Körpertraining, physiotherapeutischen Anwendungen, einschließlich Beratung und Betreuung, den Verkauf von Fitnessgetränken und Ernährungsprodukten, den Verkauf und den Verleih von Textilien und Sportartikeln, die Durchführung von Veranstaltungen und Errichtung von Zweigniederlassungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an und Gründung von anderen Unternehmen berechtigt. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen.
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