(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der jeweils gütigen Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Musik, die Förderung der musikalischen Landschaft Kölns und ihrer Umgebung, die Förderung der Musikbildung, die Förderung hilfsbedürftiger, freischaffender Musiker, insbesondere in finanzieller Not, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere mit Organisation und Durchführung von Proben, Konzerten oder anderen Darbietungsformen, Konzertreisen, musikalischen Bildungsmaßnahmen, dem Engagement von freischaffenden Musikern, dem Einwerben von Spenden, Beiträgen und Eintrittsgeldern, dem Erstellen und Verkauf von Ton- und Videoaufnahmen, sowie durch die Beschaffung von Fördermitteln für die steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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