Berufliche und soziale Integration von körper-, geistig-, seelisch- und mehrfachbehinderten Menschen durch eine Beschäftigung in verschiedenen Produktions- und Dienstleistungsbereichen, die speziell für diesen Personenkreis aufgebaut werden. Dabei soll die individuelle Leistungsfähigkeit bei der Arbeitsplatzgestaltung Berücksichtigung finden, ebenso wie eine erforderliche pflegerische und therapeutische Betreuung. Der Betrieb eines Integrationsunternehmens nach § 132 SGB IX in Verbindung mit § 51 ff. der Abgabenordnung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die Eingliederung von körper- und mehrfachbehinderten Menschen im Sinne der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Die Beschäftigung soll in den Bereichen Gastronomie, Campingplatzbetrieb, Freizeit- und Verwaltungsdienstleistungen erfolgen, indem integrative, behindertengerechte Freizeit- und Erholungsangebote geschaffen werden.
Unterricht & Erziehung
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