Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 1 Nr. 10 AO), sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 Ziff. 1 AO). Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch: die Unterstützung und/oder Durchführung von Projekten zur humanitären Hilfe für Betroffene im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 des Russland-Ukraine-krieges; die unmittelbare Unterstützung von Betroffenen im Sinne der vorstehenden Zifer 2.1 des Russland-Ukraine-Krieges mit medizinischen Produkten und/oder Instrumenten, Lebensmitteln und weiteren Hilfsgütern. Verfolgt die Gesellschaft mehrere steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO, ist es nicht erforderlich, dass sämtliche Zwecke der Gesellschaft stets gleichzeitig und mit gleicher Gewichtung verfolgt werden. Die Zweckverwirklichung kann wahlweise innerhalb eines Veranlagungszeitraumes auch nur in einem der genannten Bereiche erfolgen.
Lebensmittelhandel
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